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Allgemeine Geschäftsbedingungen autovermietung.de

Wenn das gebuchte Produkt die Rückerstattung der Selbstbeteiligung durch autovermietung.de (nicht durch den Vermieter) einschließt, sind im Schadensfall folgende Dokumente einzureichen: Mietvertrag, Schadensbericht des Autovermieters, Unfallprotokoll der örtlichen Polizei und ein Zahlungsnachweis (Kreditkartenkontoauszug). Nur wenn alle Dokumente vorliegen und Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können, kann eine Rückerstattung vorgenommen werden. Diese Rückerstattung durch autovermietung.de steht in keinerlei Zusammenhang mit der u.g. SuperCDW, welche eine Reduzierung bzw. Ausschluss der Selbstbeteiligung im Schadensfall direkt beim jeweiligen Mietwagenvermieter betrifft. Schadenskosten an Unterboden, Rädern, Reifen, Scheiben, Außenspiegeln und Innenraum werden in keinem Fall erstattet. Ebenfalls ausgenommen von der Erstattung sind Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen, Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels, Mietausfallkosten des Vermieters wegen Immobilisierung des Fahrzeugs und ggf. anfallende Bearbeitunggebühren im Schadensfall.


Zusätzliche Versicherungen
Direkt beim Mietwagenvermieter vor Ort können zusätzliche Versicherungen (z.B. PAI = Insassenunfallversicherung und/oder SuperCDW = Ausschluss/ Reduzierung der Selbstbeteiligung) abgeschlossen werden. Autovermietung.de erstattet in keinem Fall Gebühren für durch den Kunden direkt beim Vermieter abgeschlossene zusätzliche Versicherungen, auch wenn diese im Nachhinein nicht notwendig gewesen wären.


Führerschein
Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr (in seltenen Fällen bis zu 3 Jahren) in Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse III ( Euroführerschein B) sein. Bei allen Vermietern gilt ein Mindestmietalter, bei einigen auch ein Höchstmietalter, jeweils für Fahrer und Zusatzfahrer. Bei Fahrzeugübernahme muss neben dem Führerschein ein gültiger Reisepass/Personalausweis vorgelegt werden. Bei Anmietung in Ferndestinationen ist die Vorlage einer internationalen Fahrerlaubnis unbedingt empfehlenswert, bei einigen Vermietern sogar Pflicht.