Italien hat ein dichtes Straßennetz, das rund 6.600 Kilometer, privat betriebene, gebührenpflichtige Autobahnen sowie ein öffentliches Verkehrswegenetz aus Staats-, Regional-, Provinzial- und Kommunalstraßen umfasst.
| Mietwagen in Alghero | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Bari | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Cagliari | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Catania | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Mailand | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Neapel | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Olbia | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Palermo | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Pisa | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Rom | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Venedig | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Verona | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Florenz | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Bergamo | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Trapani | 22 €/Tag* |
| Mietwagen in Verona | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Bologna | 14 €/Tag* |
| Mietwagen in Pescara | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Turin | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Treviso | 16 €/Tag* |
| Mietwagen in Forli | 16 €/Tag* |
* Die dargestellten Preise sind Tagesraten, bezogen auf 1 Woche Anmietdauer. Steuern und zusätzliche Gebühren können ggf. anfallen.
Um einen Leihwagen in Italien zu mieten, muss man mindestens 21 Jahre alt sein (Alter je nach Fahrzeugkategorie unterschiedlich) und den Führerschein ein Jahr besitzen. Bei Fahrern unter 25 Jahren kann eine Jungfahrergebühr verlangt werden. Für die Anmietung von Leihwagen in Italien muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren (oder kleiner als 150 cm) sind spezielle Kindersitze vorgeschrieben. Ebenso Pflicht für alle Fahrzeuginsassen ist die Benutzung der Sicherheitsgurte. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille Blutalkohol.
In Italien gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h (bei Regen 110 km/h) auf Autobahnen. Andere Limits gelten für Wohnwagen-Gespanne, Wohnmobile, Lkw und Busse. Verkehrsverstöße mit dem Leihwagen in Italien müssen der Autovermietung vor Ort mitgeteilt werden.
Autobahnen: Abschleppen auf der Autobahn, wenden, rückwärts setzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich und auf Autobahnauf- und -abfahrten sind verboten.
Abblendlicht: Tagsüber muss das Abblendlicht überall eingeschaltet sein.
Es besteht Handyverbot. Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet.
Kreisverkehr: Für die Einfahrt in den Kreisverkehr (Rotatoria) gilt die Rechts-vor-Links-Regel.
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