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Barcelona Mietwagen Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen:
Bei der Planung Ihrer Reiseroute sollten Sie in den Bestimmungen des Autovermieters darauf achten, dass die gewünschte Reiseroute mit dem von Ihnen gewählten Fahrzeug möglich ist. Fast alle verfügbaren Fahrzeugkategorien können bei Leihwagen in Barcelona
, wie überall in Westeuropa, ohne Einschränkungen gefahren werden. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es Beschränkungen bei Reisen in bestimmte Länder (siehe unten) und bei Luxus-Kategorien.
Einreiseverbot mit dem Mietwagen:
Die Einreise in folgende Länder ist mit einem in Barcelona angemieteten Leihwagen nicht gestattet: Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Russland, Serbien/Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Weißrussland. Reisen auf dem afrikanischen Kontinent sind nicht erlaubt.
Einwegmieten:
Nationale Einwegmieten innerhalb des spanischen Festlands sind bei den meisten Fahrzeugkategorien kostenlos. Die Autovermietungen in Barcelona weisen darauf hin, dass internationale Einwegmieten nur beschränkt möglich und in jedem Fall gebührenpflichtig sind.
Kindersitze/Gurtpflicht:
Sicherheitsgurte müssen angelegt werden, bei Verstoß drohen hohe Bußgelder. Kindersitze sind in Spanien für Kinder bis zum Alter von drei Jahren Pflicht. Außerdem dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht vorne im Fahrzeug sitzen.
Zusatzfahrer:
Sie können Zusatzfahrer für Leihwagen in Barcelona
vor Ort anmelden. Der erste zusätzliche Fahrer ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Bei den meisten Vermietpartnern muss für den Zusatzfahrer extra bezahlt werden. Die Kosten hierfür stehen in den Details oder können von unseren Reservierungsmitarbeitern für Sie angefragt werden.

