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Finnland Mietwagen Bestimmungen

Anmietstationen in Finnland

  • Flughäfen: An Airports z.B. in Espoo, Helsinki, Turku, Kuusamo, Tampere

  • Bahnhöfe: Stationen z.B. in Rovaniemi und in weiteren Städten.

  • Stadtbüros: In vielen Orten Finnlands z.B. Lapeenranta, Lahti, Oulu, Porvoo.

Einreiseverbot mit dem Mietwagen

Mit Mietwagen in Finnland ist die Einreise in folgende Länder nicht erlaubt: Albanien, Bosnien, Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Russland, Serbien/Montenegro Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland. Bitte geben Sie bei der Vermietstation an, wenn Sie Finnland mit dem Mietwagen verlassen.

Einwegmieten

Nationale Einwegmieten sind bei Mietwagen in Finnland verfügbar. Sofern Rückführungsgebühren anfallen, können diese bis zu 85 Euro betragen. Internationale Einwegmieten sind lt. Mietwagen Bestimmungen gebührenpflichtig und nicht für alle Fahrzeuge erlaubt.

Kaution

Bei der Anmietung eines Leihwagens ist Kaution zu hinterlegen. Dafür benötigen Sie eine Kreditkarte.

Zusatzfahrer

Sie können Zusatzfahrer für Mietwagen in Finnland vor Ort anmelden. Der erste zusätzliche Fahrer ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Bei den meisten Autovermietungen muss dafür extra bezahlt werden.

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