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Marseille Mietwagen Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen
Fast alle verfügbaren Fahrzeugkategorien können in Marseille, wie überall in Westeuropa, ohne Einschränkungen gefahren werden. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es bei Luxus-Kategorien Beschränkungen und bei Reisen in bestimmte Länder (siehe unten) Sonderregelungen. So gibt es für Reisen in osteuropäische Länder eigene Mietwagen-Programme. Bei der Planung Ihrer Reiseroute sollten Sie in den Bestimmungen des Vermieters darauf achten, dass die gewählte Reiseroute mit dem von Ihnen gewählten Fahrzeug möglich ist.
Einreise mit dem Mietwagen
Leihwagen in Marseille dürfen bei entsprechender Voranmeldung bei autovermietung.de in folgende Länder gefahren werden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Holland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden und der Schweiz. ACHTUNG: Die Einreise in die meisten der genannten Länder ist bei Voranmeldung gegen eine Zusatzgebühr für bestimmte Fahrzeug-Kategorien möglich. Fahrten nach Osteuropa, Irland, Großbritannien und in alle afrikanischen Länder sind NICHT erlaubt. Mietfahrzeuge dürfen NICHT auf Fähren mitgenommen werden oder auf Inseln fahren, ohne dass zum Buchungszeitpunkt die Genehmigung von autovermietung.de und dem Vermietpartner eingeholt wurde. Für Fahrten nach Deutschland benötigt der Mietwagen in einigen Regionen eine Umweltschutzplakette. Bitte prüfen Sie zum Anmietzeitpunkt mit dem Vermieter, ob das diese Plakette vorhanden ist.
Einwegmieten
Nationale Einwegmieten sind mit Leihwagen aus Marseille begrenzt möglich und gebührenpflichtig. Einwegmieten zwischen dem Festland und Korsika sind nicht erlaubt. Internationale Einwegmieten sind gebührenpflichtig und nicht für alle Fahrzeuge gestattet. Einige Vermietpartner verlangen eine Mindestmietdauer von 3 Tagen, um die Einwegmiete zu ermöglichen.