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Polen Mietwagen Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen:
Fast alle verfügbaren Fahrzeugkategorien können überall in Westeuropa ohne Einschränkungen gefahren werden. Bei der Übernahme des Mietwagens in Polen sollte man eine internationale grüne Versicherungskarte erwerben. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es bei Luxus-Kategorien Beschränkungen und bei Reisen in bestimmte Länder (siehe unten) Sonderregelungen. Bei der Planung Ihrer Reiseroute sollten Sie in den Bestimmungen der Autovermietungen in Polen darauf achten, dass die gewünschte Reiseroute mit dem von Ihnen gewählten Fahrzeug möglich ist.

Einreise mit dem Mietwagen:
Mit Mietwagen, die in Polen angemietet wurden, ist die Einreise in folgende Länder verboten: Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Serbien/Montenegro, Slowenien, Russland, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Die Einreise in andere als die genannten europäischen Länder ist erlaubt, wenn bei der Anmietung vor Ort in Polen eine internationale grüne Versicherungskarte gekauft wird.

Einwegmieten:
Nationale Einwegmieten sind in Polen für zwischen bestimmten Orten möglich, dafür können zusätzliche Gebühren entstehen. Internationale Einwegmieten sind generell kostenpflichtig und nicht für alle Fahrzeugkategorien erlaubt.

Zusatzfahrer:
Sie können Zusatzfahrer für Leihwagen in Polen vor Ort anmelden. Der erste zusätzliche Fahrer ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Bei den meisten Vermietpartnern muss für den Zusatzfahrer bei Leihwagen in Polen extra bezahlt werden. Die Kosten hierfür stehen in den Details oder können von unseren Reservierungsmitarbeitern für Sie angefragt werden. In jedem Fall müssen Zusatzfahrer angemeldet werden, bevor sie den Mietwagen fahren.

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