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Porto Mietwagen Bestimmungen
Allgemeine Bestimmungen:
Die Bestimmungen für Mietwagen in Porto legen fest, ob die von Ihnen vorgesehen Fahrtstrecke mit dem ausgewählten Mietwagen möglich ist. Fast alle verfügbaren Fahrzeugkategorien können in Porto, wie überall in Westeuropa, ohne Einschränkungen gefahren werden. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es bei Luxus-Kategorien Beschränkungen und bei Reisen in bestimmte Länder (siehe unten) Sonderregelungen.
Einreiseverbot mit dem Mietwagen:
Mit Mietwagen in Porto ist die Einreise in folgende Länder nicht erlaubt: Albanien, Bosnien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Russland, Serbien/Montenegro, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und Weißrussland. Eine Einreise nach Afrika ist mit Mietwagen generell untersagt. Mit Fahrzeugen der Luxus-Kategorien darf nicht nach Italien gefahren werden.
Einwegmieten:
Nationale Einwegmieten sind mit Mietwagen in Porto (ohne die Inseln Azoren und Madeira) unbegrenzt möglich und kostenlos. Internationale Einwegmieten sind bei Mietwagen in Porto gebührenpflichtig und nicht für alle Fahrzeuge erlaubt.
Zusatzfahrer:
Sie können Zusatzfahrer für Mietwagen in Portugal vor Ort anmelden. Der erste zusätzliche Fahrer ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Bei den meisten Vermietpartnern muss für den Zusatzfahrer bei Mietwagen in Porto extra bezahlt werden. Die Kosten hierfür stehen in den Details oder können von unseren Reservierungsmitarbeitern für Sie angefragt werden. In jedem Fall müssen Zusatzfahrer angemeldet werden, bevor sie den Mietwagen fahren.

