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Tschechien Mietwagen Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen:
Fast alle verfügbaren Fahrzeugkategorien können in Tschechien, wie überall in Westeuropa, ohne Einschränkungen gefahren werden. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es bei Luxus-Kategorien Beschränkungen und bei Reisen in bestimmte Länder Sonderregelungen. Bei der Planung Ihrer Reiseroute sollten Sie in den Bestimmungen des Vermieters darauf achten, dass die gewünschte Reiseroute mit dem von Ihnen gewählten Fahrzeug möglich ist.

Einreiseverbot mit dem Mietwagen:
Mit den Mietwagen in Tschechien sind bei einigen Vermietpartnern Fahrten nach Österreich, Belgien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Niederlande, Ungarn, Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Polen erlaubt. Die bereisten Länder müssen zum Buchungszeitpunkt angegeben und auf dem Voucher vermerkt werden. Zusätzliche Versicherung muss vor Ort abgeschlossen werden.

Optionale Leistungen:

Nicht jede Zusatzausstattung wie z. B. Kindersitze, GPS etc. ist an allen Anmietstationen verfügbar und muss daher immer zunächst angefragt werden. Die Gebühr hierfür ist vor Ort zu entrichten. Optionale Leistungen wie z. B.  Zustellungen/Abholungen sind nur auf Anfrage gegen zusätzliche Gebühr buchbar.

Zusatzfahrer:

Sie können Zusatzfahrer für Mietwagen in Tschechien vor Ort anmelden. Der erste zusätzliche Fahrer ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Bei den meisten Vermietpartnern muss für den Zusatzfahrer bei Mietwagen in Tschechien extra bezahlt werden. Die Kosten hierfür stehen in den Details oder können von unseren Reservierungsmitarbeitern für Sie angefragt werden.

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