Bei der Planung Ihrer Reiseroute sollten Sie in den Bestimmungen der Autovermietung in Essen darauf achten, dass die gewählte Reiseroute mit dem von Ihnen gewählten Fahrzeug möglich ist. Fast alle verfügbaren Fahrzeugkategorien können in Essen, wie überall in Westeuropa, ohne Einschränkungen gefahren werden. Aus versicherungstechnischen Gründen gibt es bei Luxus-Kategorien und für Reisen in bestimmte Länder Einschränkungen. Separate Mietwagen-Programme gibt es für Osteuropa-Reisen.
Nationale Einwegmieten sind in Deutschland teils beschränkt durch eine Mindestanmietdauer oder Zusatzgebühren. Internationale Einwegmieten sind gebührenpflichtig und nicht für alle Fahrzeuge erlaubt.
Mit in Essen gemieteten Fahrzeugen der Luxus-Kategorie ist eine Einreise nach Italien generell nicht möglich. Bei Voranmeldung ist die Einreise in folgende Länder gestattet: Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Serbien/Montenegro, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn sowie Weißrussland. Die Einreise in die meisten dieser Länder ist bei Voranmeldung gegen eine Zusatzgebühr für bestimmte Fahrzeug-Kategorien möglich.
Bei Fahrern unter 26 Jahren fällt meist ein Jungfahrerzuschlag an.
Sie können Zusatzfahrer für Mietwagen in Essen vor Ort anmelden. Der erste zusätzliche Fahrer ist nicht automatisch im Mietpreis enthalten. Bei den meisten Vermietpartnern muss für den Zusatzfahrer bei Mietwagen in Essen extra bezahlt werden. Die Kosten hierfür stehen in den Details oder können von unseren Reservierungsmitarbeitern für Sie angefragt werden. In jedem Fall müssen Zusatzfahrer angemeldet werden, bevor sie den Mietwagen fahren.