Fahren Sie mit einem Mietwagen nach Frankreich und genießen Sie Land und Leute. Mit unseren Mietwagen dürfen Sie generell das gesamte Land befahren. Vor allem im Winter kann aber die Autovermietung in Frankreich Beschränkungen einrichten, wenn Sie im Alpengebiet fahren möchten. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter der Rufnummer 089 - 244 473 580, ob die von Ihnen geplante Reiseroute möglich ist. Wir sind an sieben Tagen die Woche für Sie da - auch an Feiertagen.
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Mietwagen Flughafen Paris Charles de Gaulle: |
Mietwagen Flughafen Nizza: |
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Mietwagen Flughafen Lyon Saint-Exupéry: |
Mietwagen Flughafen Marseille Provence: |
Mietwagen in Frankreich dürfen bei entsprechender Voranmeldung bei Autovermietung.de in alle westeuropäischen Länder gefahren werden. ACHTUNG: Fahrten in bestimmte Länder können vor Ort mit einer Zusatzgebühr belegt werden. Fahrten nach Osteuropa sind bei Ausnahmen möglich, aber meist gebührenpflichtig. Wenn Sie nach Deutschland fahren wollen, achten Sie bei Mietbeginn darauf, dass Ihr Mietwagen eine Umweltplakette aufweist. Ohne Umweltplakette dürfen Sie in die meisten deutschen Städte nicht hinein fahren.
Nationale Einwegmieten sind in Frankreich begrenzt möglich, teilweise aber gebührenpflichtig. Manche Autovermietungen in Frankreich erheben zusätzlich eine Mindestmietdauer. Einwegmieten zwischen dem Festland und Korsika sind nicht erlaubt. Internationale Einwegmieten sind gebührenpflichtig und nicht für alle Fahrzeuge gestattet.
Damit Sie Ihren günstigen Mietwagen in Frankreich nicht immer selbst fahren müssen, lohnt es sich, zu Mietbeginn einen zweiten Fahrer einzutragen. Dieser muss persönlich anwesend sein und sein Ausweis sowie seinen Führerschein vorlegen können. Bitte beachten Sie, dass ein Zusatzfahrer nicht automatisch im Preis enthalten ist. Fallen Zusatzgebühren an, informieren wir Sie in Ihren Mietbedingungen. Natürlich können Sie bis zur Abholung Ihres Mietwagens in Frankreich frei entscheiden, ob Sie einen Zusatzfahrer eintragen möchten.
Um einen Leihwagen in Frankreich fahren zu dürfen, müssen Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. B sein. Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Staat, benötigen Sie zusätzlich eine Internationale Fahrerlaubnis. Ihren Führerschein müssen Sie in jedem Falle bei sich haben, um den Leihwagen auslösen zu können.